Verfügbarer Schülerparkplatz

= die gekennzeichneten Parkplätze vor dem Werkstättengebäude 

→ nur der breite Parkstreifen

Parkberechtigung

Um dort parken zu dürfen, brauchen Sie eine Parkberechtigung. Diese bei Schulbeginn über die Plattform MeinInternat (interne Schüler) bzw. im Sekretariat (externe Schüler) anfordern. Nach Ausstellung im PKW sichtbar auflegen.
Es gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz!!!

Kein freier Parkplatz?

Benutzen Sie die öffentlichen Parkplätze in der Umgebung. → Hier bitte KEINE Parkberechtigung auflegen!

ACHTUNG - KEIN Parken am Fahrbahnrand oder Ähnliches: Bei Nichteinhaltung der StVO drohen Strafen oder das Abschleppen der Fahrzeuge. 

Empfehlung

Reisen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln an oder bilden Sie Fahrgemeinschaften.

Seitens der Schulerhalter wird jedoch erwähnt, dass es KEINEN Anspruch auf einen Parkplatz gibt!